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Wir schicken Ihnen die Einordnung und die genannten Programmpunkte. Kein Newsletter und keine weitere Mail ohne Ihre Zustimmung.
Vier Fragen, dann sehen Sie eine erste Einordnung zum Hamburg Digital Check und zu weiteren aktuellen Programmen.
Stand:
Wir schicken Ihnen die Einordnung und die genannten Programmpunkte. Kein Newsletter und keine weitere Mail ohne Ihre Zustimmung.
Wir klären, ob der Beratungsgegenstand passt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Stand:
Der Hamburg Digital Check richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg. Er bezuschusst Beratungen zu Informationssicherheit und digitalem Wandel.
Entscheidend ist das Ergebnis der Beratung: Sie soll mit einem konkreten Realisierungskonzept für eine identifizierte Maßnahme enden. Die Förderentscheidung trifft die IFB Hamburg auf Grundlage des vollständigen Antrags.
Die IFB Hamburg bezuschusst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Der förderfähige Tagessatz ist auf 1.100 Euro ohne Umsatzsteuer begrenzt.
Die tatsächliche Förderung richtet sich nach den bewilligten förderfähigen Ausgaben. Deshalb nennt der Check keine individuelle Zusage und keine Angebots- oder Tagessatzpreise der dot·gruppe.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Maßgeblich ist die KMU-Definition der Europäischen Union.
Die Beratung und das geplante Digitalisierungsvorhaben müssen die Hamburger Betriebsstätte betreffen. Weitere Voraussetzungen und Unterlagen nennt die IFB im Antragsportal und in der Richtlinie.
Nach der aktuellen Richtlinie müssen vollständige Anträge bis zum 16. November 2026 vorliegen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Programmstände und verfügbare Mittel können sich ändern.
Der Check zeigt deshalb ein sichtbares Standdatum. Vor einer Antragstellung zählen allein die aktuellen Angaben der IFB Hamburg und deren Bewilligungsentscheidung.
Nein. Der Check ist eine erste Einordnung. Die zuständige Bewilligungsstelle entscheidet über Voraussetzungen, verfügbare Mittel und den Zuschuss.
Ja. In Hamburg darf das Vorhaben nicht begonnen sein, bevor die Förderung bewilligt ist. Die jeweilige Stelle nennt den verbindlichen Ablauf.
In Hessen gehören Webanwendungen, Webshops sowie Suchmaschinen- und Social-Marketing ausdrücklich zu möglichen Schwerpunkten der Digitalisierungsberatung. Für andere Länder zeigen wir keine pauschale Zusage.
Das hängt vom konkreten Vorhaben und den jeweiligen Richtlinien ab. Gleichgelagerte Förderungen sind regelmäßig besonders zu prüfen.
Das Ergebnis bleibt ohne Kontaktdaten sichtbar. Wenn Sie möchten, senden wir die Einordnung per E-Mail oder besprechen das Vorhaben kurz mit Ihnen.
Wir sind eine Marketing- und Digitalagentur und arbeiten mit mittelständischen Betrieben an Kundenkontakt, Bewerbung und internen Abläufen.
Fördermittel sind für uns kein Selbstzweck. Wir prüfen, ob die Beratung zum Vorhaben passt, und nennen auch dann eine klare Antwort, wenn kein Programm offen ist.
info@dot-gruppe.comDieser Check ist eine erste Einordnung und ersetzt keine Förderberatung. Über die Förderfähigkeit, verfügbare Mittel und die Höhe eines Zuschusses entscheidet allein die zuständige Bewilligungsstelle. Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.