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Wir schicken Ihnen die Einordnung und die genannten Programmpunkte. Kein Newsletter und keine weitere Mail ohne Ihre Zustimmung.
Vier Fragen, dann sehen Sie eine erste Einordnung zur Digitalisierungsberatung Hessen und zu weiteren aktuellen Programmen.
Stand:
Wir schicken Ihnen die Einordnung und die genannten Programmpunkte. Kein Newsletter und keine weitere Mail ohne Ihre Zustimmung.
Wir klären, ob der Beratungsgegenstand passt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Stand:
Die Digitalisierungsberatung des RKW Hessen richtet sich an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Gefördert werden Beratungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.
Das RKW Hessen konkretisiert das Thema gemeinsam mit dem Unternehmen, empfiehlt geeignete Expertinnen oder Experten und begleitet die Fördermittelabwicklung.
Mögliche Schwerpunkte sind digitale Geschäftsmodelle, die Digitalisierung der Prozesslandschaft, IT-Sicherheit und die Digitalisierung des Marketings.
Im Themenkatalog werden Webanwendungen, Webseiten, Apps, Webshops, elektronische Marktplätze, automatisierte Kundenansprache sowie Suchmaschinen- und Social-Marketing ausdrücklich genannt. Darin unterscheidet sich Hessen von vielen anderen Landesprogrammen.
Der Zuschuss beträgt maximal 400 Euro je Tagewerk und höchstens 50 Prozent des Beratungshonorars. Kleine und mittlere Unternehmen können über alle Förderprogramme des RKW Hessen zusammen bis zu 15 Tagewerke pro Kalenderjahr fördern lassen.
Die konkrete Förderfähigkeit, das Beratungsthema und die verfügbare Mittellage werden vor der Beratung geprüft. Der Check ist deshalb eine erste Orientierung, keine Bewilligung.
Im ersten Schritt wird das Vorhaben mit dem RKW Hessen konkretisiert. Dort wird auch geprüft, ob eine gleichgelagerte Förderung durch Bund oder Kammern möglich ist.
Danach wird die Beratung dem konkreten Projekt zugeordnet. Erst diese projektbezogene Prüfung schafft Klarheit über die Förderung.
Nein. Der Check ist eine erste Einordnung. Die zuständige Bewilligungsstelle entscheidet über Voraussetzungen, verfügbare Mittel und den Zuschuss.
Ja. In Hamburg darf das Vorhaben nicht begonnen sein, bevor die Förderung bewilligt ist. Die jeweilige Stelle nennt den verbindlichen Ablauf.
In Hessen gehören Webanwendungen, Webshops sowie Suchmaschinen- und Social-Marketing ausdrücklich zu möglichen Schwerpunkten der Digitalisierungsberatung. Für andere Länder zeigen wir keine pauschale Zusage.
Das hängt vom konkreten Vorhaben und den jeweiligen Richtlinien ab. Gleichgelagerte Förderungen sind regelmäßig besonders zu prüfen.
Das Ergebnis bleibt ohne Kontaktdaten sichtbar. Wenn Sie möchten, senden wir die Einordnung per E-Mail oder besprechen das Vorhaben kurz mit Ihnen.
Wir sind eine Marketing- und Digitalagentur und arbeiten mit mittelständischen Betrieben an Kundenkontakt, Bewerbung und internen Abläufen.
Fördermittel sind für uns kein Selbstzweck. Wir prüfen, ob die Beratung zum Vorhaben passt, und nennen auch dann eine klare Antwort, wenn kein Programm offen ist.
info@dot-gruppe.comDieser Check ist eine erste Einordnung und ersetzt keine Förderberatung. Über die Förderfähigkeit, verfügbare Mittel und die Höhe eines Zuschusses entscheidet allein die zuständige Bewilligungsstelle. Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.