Hamburg
Hamburg Digital Check
Für Unternehmen, Handwerksbetriebe und freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg.
Digitalisierung braucht eine gute Entscheidung, bevor sie eine gute Umsetzung braucht. Hier finden Sie die aktuell betreuten Förderprogramme und den passenden Fördercheck für Ihren Standort.
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Programme auswählenAktuell betreute Programme
Die beiden Checks führen direkt zur passenden Programmeinordnung. Weitere Programme können hier ergänzt werden, sobald sie fachlich geprüft sind.
Viele Mittelständler wissen, dass ein Prozess, ein Vertriebskanal oder die Bewerberansprache besser laufen könnte. Die offene Frage ist oft nicht, ob etwas getan werden soll, sondern wo man sinnvoll beginnt. Eine geförderte Beratung kann helfen, den Ist-Zustand sauber zu erfassen, Prioritäten zu setzen und einen realistischen Umsetzungsplan zu entwickeln.
Die Förderung bezahlt dabei nicht automatisch eine neue Website, eine Kampagne oder eine Software. Sie bezieht sich auf die Beratung und die Planung des konkreten Vorhabens. Das Ergebnis soll nachvollziehbar machen, welche Maßnahme zum Betrieb passt, wer sie umsetzt, welche Schritte zuerst kommen und mit welchem Aufwand gerechnet werden muss.
Deshalb nennen wir auf dieser Seite nur Programme, die für den jeweiligen Standort aktuell geprüft sind. Statt einer pauschalen Förderzusage erhalten Sie eine erste Orientierung und danach, wenn gewünscht, eine Einordnung zum konkreten Vorhaben.
Der Standort ist der erste Filter. Der Hamburg Digital Check richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Digitalisierungsberatung Hessen richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Hessen. Beide Programme haben eigene Voraussetzungen, Fristen und Antragswege.
Für Hamburg geht es um Beratungen zu Informationssicherheit und digitalem Wandel. In Hessen sind auch Webanwendungen, Webshops, digitale Kundenansprache sowie Suchmaschinen- und Social-Marketing als mögliche Beratungsthemen benannt. Ob ein Vorhaben tatsächlich förderfähig ist, prüft immer die zuständige Stelle anhand des konkreten Projekts.
Wählen Sie deshalb zuerst Ihren Standort. Der Fördercheck fragt anschließend nach Unternehmensgröße, dem wichtigsten Ansatzpunkt und laufenden Förderprojekten. Das Ergebnis bleibt direkt sichtbar; eine E-Mail-Adresse ist dafür nicht erforderlich.
Ein Fördercheck ist sinnvoll, wenn ein Betrieb eine konkrete Veränderung vorbereiten will, aber der erste Schritt noch nicht klar ist. Das kann der Weg von einer Anfrage zum Auftrag sein, ein Bewerbungsprozess, die Auswahl einer Software, ein Webshop oder der Aufbau eines digitalen Vertriebskanals.
Wichtig ist der Beratungsgegenstand. Eine gute Beratung beschreibt nicht nur ein gewünschtes Werkzeug, sondern das betriebliche Problem, den Ablauf heute und das gewünschte Ergebnis. So wird sichtbar, ob ein Vorhaben zu einem Landesprogramm passt und welche Unterlagen später für den Antrag benötigt werden.
Wenn ein Projekt bereits begonnen hat oder parallel eine ähnlich gelagerte Förderung läuft, kann das den Ablauf beeinflussen. Der Check ordnet auch diese Angaben nicht als automatische Absage ein. Er macht deutlich, welche Punkte vor dem nächsten Schritt geprüft werden sollten.
Bei Förderprogrammen zählt die Reihenfolge. In der Regel wird das Vorhaben zuerst beschrieben und der Antrag vollständig eingereicht. Erst nach der Entscheidung der zuständigen Stelle darf die geförderte Maßnahme beginnen. Ein zu früher Auftrag oder Start kann die Förderfähigkeit gefährden.
Prüfen Sie deshalb vor einer Beauftragung immer den aktuellen Programmstand, die benötigten Unterlagen und die Frist. Förderbudgets und Richtlinien können sich ändern. Die Werte und Hinweise auf unseren Programmlandingpages sind mit einem sichtbaren Standdatum versehen; verbindlich sind dennoch nur die Angaben der jeweiligen Bewilligungsstelle.
Wir trennen die Orientierung über Programme klar von der Förderentscheidung. Das verhindert, dass aus einem ersten Check eine Zusage abgeleitet wird, die nur die Förderstelle geben kann.
Fördermittel sind kein Selbstzweck. Sie sind dann hilfreich, wenn sie ein Vorhaben besser vorbereiten: mit einem klaren Ziel, nachvollziehbaren Prioritäten und einem Plan, der im Betrieb umgesetzt werden kann. Ein Konzept ist besonders wertvoll, wenn danach Zuständigkeiten, Daten, Technik und Kommunikation zusammenpassen.
Die dot·gruppe arbeitet an Kundenkontakt, Recruiting und digitalen Abläufen im Mittelstand. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Beratung für das Vorhaben sinnvoll ist. Falls kein offenes Programm passt, sagen wir das ebenfalls klar. So bleibt die Entscheidung für Ihr Unternehmen nachvollziehbar – unabhängig davon, ob eine Förderung zustande kommt.
Weitere Förderprogramme können künftig als eigene Karte und eigener Check auf dieser Seite ergänzt werden. Die Übersichtsseite bleibt damit der zentrale Einstieg, während jede Unterseite die Bedingungen des jeweiligen Programms ausführlich erklärt.
Nein. Der Check ist eine erste Einordnung. Über Voraussetzungen, Mittelverfügbarkeit und Höhe eines Zuschusses entscheidet allein die zuständige Bewilligungsstelle.
Nein. Das Ergebnis erscheint direkt nach den vier Fragen. Eine Kontaktaufnahme ist freiwillig.
In Hessen können Webanwendungen, Webshops sowie Suchmaschinen- und Social-Marketing mögliche Beratungsthemen sein. Für Hamburg und Hessen prüfen die jeweiligen Stellen das konkrete Vorhaben.
Der verbindliche Ablauf richtet sich nach dem jeweiligen Programm. In Hamburg darf das Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen. Prüfen Sie den Ablauf vor jeder Beauftragung bei der zuständigen Stelle.
Wir zeigen nur Programme, deren aktueller Status und Bedingungen wir belastbar zuordnen können. Weitere Programme können später ergänzt werden.
Wählen Sie Hamburg oder Hessen und beantworten Sie vier Fragen. Das Ergebnis sehen Sie sofort, ohne Anmeldung.
Fördercheck startenDieser Check ist eine erste Einordnung und ersetzt keine Förderberatung. Über die Förderfähigkeit, verfügbare Mittel und die Höhe eines Zuschusses entscheidet allein die zuständige Bewilligungsstelle. Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.